Das chemische Element Lithium ist sehr reaktionsfreudig. Wird eine Lithium Batterie beschädigt, so kann sie sich selber entzünden. Zwar müssen alle Hersteller Ihre Lithium Batterien ausgiebig testen und nachweisen dass bestimmte Kriterien erfüllt werden, aber an Bord eines Flugzeuges geht Sicherheit eben über alles. Deshalb gibt es genaue Vorschriften für die Mitnahme von Lithium Batterien im Flugzeug als Handgepäck oder als aufgegebenes Gepäck. Ermitteln Sie zunächst in welche der folgenden Kategorien Ihre Batterie oder Ihr Akku fällt:
Woher weiss ich welche Nennenergie mein Akku hat?
Kategorie | Leistung | Beispiel |
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1 | weniger als 100 Wh |
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2 | von 100 Wh bis 160 Wh |
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3 | über 160 Wh |
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Powerbanks zählen übrigens als Ersatzbatterien / Akkus und nicht als elektronisches Gerät.
Woher weiss ich wieviel Gramm Lithium ein meiner Batterie steckt?
Kategorie | Lithiumgehalt | Beispiel |
1 | weniger als 2g |
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2 | von 2g bis 8g |
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3 | mehr als 8g |
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Ersatzbatterien müssen immer gegen Kurzschluss gesichert sein. Transportieren Sie die Batterien am Besten in der ungeöffneten Originalverpackung oder kleben Sie die Pole ab.
Neben der Kategorisierung der Batterie oder des Akkus ist wichtig ob diese in einem elektronischen Gerät eingebaut ist oder lose oder als Ersatz transportiert wird
Kategorie 1
Handgepäck | Aufgegebenes Gepäck | |
In Gerät verbaut | meist OK | meist OK |
Ersatz | Mengen oder Größenbeschränkung abhängig von Airline! | VERBOTEN! |
Lithium Metall Batterien mit weniger als 2g Lithium und Lithium Ionen Akkus mit einer Nennenergie geringer als 100 Wh dürfen in einem elektronischen Gerät eingebaut meist im Handgepäck oder aufgegebenem Gepäck mitgeführt werden. Ersatzbatterien hingegen dürfen nur im Handgepäck und nur in angemessenen Mengen für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Hier gibt es je nach Airline unterschiedliche Limits.
Kategorie 2
Handgepäck | Aufgegebenes Gepäck | |
In Gerät verbaut | teilweise genehmigungspflichtig | teilweise genehmigungspflichtig |
Ersatz | Mengen oder Größenbeschränkung abhängig von Airline! | VERBOTEN! |
Lithium Metall Batterien mit mehr als 2g aber weniger als 8g Lithium und Lithium Ionen Akkus mit mehr als 100Wh und bis 160 Wh Nennenergie bedürfen meist einer Genehmigung der Fluggesellschaft. Ist diese vorhanden, so können diese meist in einem Gerät verbaut sowohl im Check-In Gepäck wie auch im Handgepäck befördert werden. Ersatzbatterien / Akkus dieser Kategorie sind meist auf 2 Stück je Fluggast für die Beförderung in der Kabine beschränkt. Aber auch hier gibt es unterschiedliche Limits je nach Fluggesellschaft.
Kategorie 3
Handgepäck | Aufgegebenes Gepäck | |
In Gerät verbaut | VERBOTEN! | VERBOTEN! |
Ersatz | VERBOTEN! | VERBOTEN! |
Lithium Metall Batterien mit mehr als 8g und Lithium Ionen Akkus mit mehr als 160 Wh Nennenergie dürfen im Passagierflugzeug meist nicht befördert werden.
Ausnahmen gibt es teilweise für medizinische Geräte oder für Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen mit eingebauten Akkus mit max 300 Wh. Diese dürfen dann aber meist nur als aufgegebenes Gepäck - nicht aber als Handgepäck befördert werden.
Wenn Sie Ausrüstung mit derart starken Akkus mitnehmen müssen, dann ist dies nur als separate Luftfracht möglich, die dann in einer Frachtmaschine transportiert wird.
Die Nennenergie wird in Milliwattstunden (mWh) gemessen. Es gibt seit einiger Zeit eine Kennzeichnungspflicht wonach diese Angabe auf dem Akku aufgedruckt sein muss. Siehe Beispiele:
Notebookakku mit 57 Wh
18650 Akku (für E-Zigarette) mit 9,36 Wh
Im Gegensatz zu den Li-Ion Batterien gibt es hier keine Kennzeichnungspflicht. Woher kann man dann wissen wieviel Gramm Lithium in einer Batterie enthalten ist? Das verraten nur die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller.
Als Anhaltspunkt: Eine AA Lithium Batterie enthält weniger als 1g Lithium. Siehe Sicherheitsdatenblatt. Nur Lithium Batterien der Größe C und D fallen in die 2te Kategorie mit mehr als 2g Lithium. Aber auch die kleinste Lithium Knopfzelle z.B. im Autoschlüssel fällt immernoch in die Kategorie bis 2g Lithium.